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BGBl. II Nr. 179/2000

kundgemacht 30.06.2000
179. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989, neuerlich geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 179/2000× zu Verwaltung von Liegenschaften, Staatlicher Hochbau

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwaltung von Liegenschaften, Staatlicher Hochbau 1