BGBl. II Nr. 200/2000
200. Verordnung: Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
Änderungen durch diese Kundmachung
Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung)
neu
§ 2neu
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