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BGBl. II Nr. 200/2000

kundgemacht 30.06.2000
200. Verordnung: Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
Kundmachung BGBl. II Nr. 200/2000× zu Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung) neu
§ 3neu

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