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BGBl. II Nr. 203/2000

kundgemacht 07.07.2000
203. Verordnung: Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. II Nr. 203/2000× zu Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr neu