BGBl. II Nr. 203/2000
203. Verordnung: Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
neu
§ 2neu
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