BGBl. II Nr. 209/2000
209. Verordnung: Schaubergwerkeverordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen bei der Einrichtung und beim Betrieb von Schaubergwerken, Fremdenbefahrungen oder vergleichbaren Benützungen von Grubenbauen von stillgelegten Bergwerken (Schaubergwerkeverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Schaubergwerkeverordnung
neu
§ 3neu
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