BGBl. II Nr. 22/2000
22. Verordnung: Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Änderungen durch diese Kundmachung
Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien
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Art. 1neu
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