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BGBl. II Nr. 22/2000

kundgemacht 28.01.2000
22. Verordnung: Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Kundmachung BGBl. II Nr. 22/2000× zu Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien

Änderungen durch diese Kundmachung

Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien neu