BGBl. II Nr. 221/2000
221. Verordnung: Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen über eine Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Änderungen durch diese Kundmachung
Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
neu
Art. 1neu
lädt …