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BGBl. II Nr. 233/2000

kundgemacht 27.07.2000
233. Verordnung: Grundausbildung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Grundausbildung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Kundmachung BGBl. II Nr. 233/2000× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst aufgehoben
§ 2aufgehoben

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