BGBl. II Nr. 233/2000
233. Verordnung: Grundausbildung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Grundausbildung für den höheren schulpsychologischen Dienst
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildung und Prüfung für den höheren schulpsychologischen Dienst
aufgehoben
§ 3aufgehoben
lädt …