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BGBl. II Nr. 235/2000

kundgemacht 27.07.2000
235. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie
Kundmachung BGBl. II Nr. 235/2000× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Expertin für Ökologisches Bauen“ und „Akademischer Experte für Ökologisches Bauen“, Lehrgang „Ökologisches Bauen“, Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie neu