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BGBl. II Nr. 267/2000

kundgemacht 23.08.2000
267. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit
Kundmachung BGBl. II Nr. 267/2000× zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit neu
§ 4neu

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