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BGBl. II Nr. 27/2000

kundgemacht 28.01.2000
27. Verordnung: Festlegung von Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 27/2000× zu Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen neu