BGBl. II Nr. 277/2000
277. Verordnung: Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Konsumgüter des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs hinsichtlich der Genehmigung von Anlagen für Betriebe des Handels sowie von ausschließlich oder überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehenen Gesamtanlagen bezeichnet werden (Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung
neu
Art. 1neu
lädt …