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BGBl. II Nr. 277/2000

kundgemacht 31.08.2000
277. Verordnung: Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Konsumgüter des kurzfristigen und des täglichen Bedarfs hinsichtlich der Genehmigung von Anlagen für Betriebe des Handels sowie von ausschließlich oder überwiegend für Handelsbetriebe vorgesehenen Gesamtanlagen bezeichnet werden (Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 277/2000× zu Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Einkaufszentren-Warenliste-Verordnung neu
Art. 1neu

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