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BGBl. II Nr. 283/2000

kundgemacht 07.09.2000
283. Kundmachung: Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
Kundmachung BGBl. II Nr. 283/2000× zu Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus×

Änderungen durch diese Kundmachung

Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus neu
§ 1neu

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