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BGBl. II Nr. 320/2000

kundgemacht 29.09.2000
320. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge der Ernte 2000 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 320/2000× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge 2000 für bestimmte Produkte×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 2000 für bestimmte Produkte 2
§ 5neu

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