BGBl. II Nr. 337/2000
337. Verordnung: Zulassungserfordernisse zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Zulassungserfordernisse zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache
Änderungen durch diese Kundmachung
Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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Grundausbildung Verw.gruppe E 1 (Justizwache)
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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