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BGBl. II Nr. 341/2000

kundgemacht 25.10.2000
341. Verordnung: Einrichtung von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in den Ländern Kärnten und Steiermark
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Einrichtung von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in den Ländern Kärnten und Steiermark
Kundmachung BGBl. II Nr. 341/2000× zu Einrichtung von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in den Ländern Kärnten und Steiermark×

Änderungen durch diese Kundmachung

Einrichtung von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in den Ländern Kärnten und Steiermark neu
§ 1neu

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