BGBl. II Nr. 341/2000
341. Verordnung: Einrichtung von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in den Ländern Kärnten und Steiermark
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen betreffend die Einrichtung von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in den Ländern Kärnten und Steiermark
Änderungen durch diese Kundmachung
Einrichtung von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen in den Ländern Kärnten und Steiermark
neu
§ 4neu
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