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BGBl. II Nr. 372/2000

kundgemacht 30.11.2000
372. Verordnung: Zusätzliche Dienstfreistellung eines Personalvertreters
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über eine zusätzliche Dienstfreistellung eines Personalvertreters
Kundmachung BGBl. II Nr. 372/2000× zu Zusätzliche Dienstfreistellung eines Personalvertreters

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusätzliche Dienstfreistellung eines Personalvertreters neu