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BGBl. II Nr. 52/2000

kundgemacht 11.02.2000
52. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe
Kundmachung BGBl. II Nr. 52/2000× zu Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe neu