BGBl. II Nr. 52/2000
52. Verordnung: Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe
neu
§ 2neu
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