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BGBl. II Nr. 56/2000

kundgemacht 11.02.2000
56. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird, geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 56/2000× zu Höchstzinssatzverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Höchstzinssatzverordnung 2
§ 2geändert

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