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BGBl. II Nr. 59/2000

kundgemacht 15.02.2000
59. Verordnung: Änderung der EWR-Ärzte-Qualifikationsnachweisverordnung – EWR-ÄrzteV
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mit der die Verordnung über die für eine selbständige Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes durch Staatsangehörige der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihre Ausbildung im Staatsgebiet einer der übrigen Vertragsparteien dieses Abkommens absolviert haben, zum Nachweis der fachlichen Qualifikation erforderlichen Diplome, Prüfungszeugnisse, Befähigungsnachweise oder sonstigen Bescheinigungen (EWR-Ärzte-Qualifikationsnachweisverordnung – EWR-ÄrzteV), BGBl. II Nr. 57/1999, geändert wird
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