BGBl. II Nr. 73/2000
73. Kundmachung: Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Betragsgrenzen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
neu
§ 2neu
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