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BGBl. II Nr. 84/2000

kundgemacht 14.03.2000
84. Verordnung: Höhe des im Jahre 1999 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages
Verordnung des Bundesministers für Inneres betreffend die Höhe des im Jahre 1999 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages
Kundmachung BGBl. II Nr. 84/2000× zu Zivildienstleistenden – durchschnittlich aufgewendeter Betrag 1999×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zivildienstleistenden – durchschnittlich aufgewendeter Betrag 1999 neu
Art. 1neu

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