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BGBl. II Nr. 9/2000

kundgemacht 13.01.2000
9. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 9/2000× zu Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung 1