BGBl. II Nr. 9/2000
9. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung
1
§ 19geändert
lädt …