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BGBl. III Nr. 110/2000

kundgemacht 30.06.2000
110. Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung zur Beistellung von Personal an das Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien samt Anhängen
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG ZUR BEISTELLUNG VON PERSONAL AN DAS INTERNATIONALE GERICHT FÜR DAS EHEMALIGE JUGOSLAWIEN
Kundmachung BGBl. III Nr. 110/2000× zu Beistellung von Personal an das Internationale Gericht samt Anhängen - Jugoslawien

Änderungen durch diese Kundmachung

Beistellung von Personal an das Internationale Gericht samt Anhängen - Jugoslawien neu