BGBl. III Nr. 110/2000
110. Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung zur Beistellung von Personal an das Internationale Gericht für das ehemalige Jugoslawien samt Anhängen
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG ZUR BEISTELLUNG VON PERSONAL AN DAS INTERNATIONALE GERICHT FÜR DAS EHEMALIGE JUGOSLAWIEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Beistellung von Personal an das Internationale Gericht samt Anhängen - Jugoslawien
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Art. 5neu
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