BGBl. III Nr. 14/2000
14. Änderungen der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) 1, Anlage I zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Änderungen der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) 1, Anlage I zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
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