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BGBl. III Nr. 141/2000

kundgemacht 17.08.2000
141. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
Kundmachung BGBl. III Nr. 141/2000× zu ADR - Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1