Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 188/2000

kundgemacht 31.10.2000
188. Multilaterale Vereinbarung M104 gemäß Randnummern 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern unter Verwendung von Umverpackungen
Multilaterale Vereinbarung M104 gemäß Randnummern 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern unter Verwendung von Umverpackungen
Kundmachung BGBl. III Nr. 188/2000× zu ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güter

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR – Beförderung begrenzter Mengen gefährlicher Güter neu