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BGBl. III Nr. 2/2000

kundgemacht 05.01.2000
2. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betreffend die Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch Österreich
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation betreffend die Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch Österreich
Kundmachung BGBl. III Nr. 2/2000× zu Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch Österreich

Änderungen durch diese Kundmachung

Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch Österreich neu