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BGBl. III Nr. 201/2000

kundgemacht 23.11.2000
201. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes („Nuklearinformationsabkommen“ Österreich – Schweiz) samt Anhang und Gemeinsamer Erklärung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DEN FRÜHZEITIGEN AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN AUS DEM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERHEIT UND DES STRAHLENSCHUTZES („NUKLEARINFORMATIONSABKOMMEN“ ÖSTERREICH – SCHWEIZ)
Kundmachung BGBl. III Nr. 201/2000× zu Nuklearinformationsabkommen Österreich - Schweiz

Änderungen durch diese Kundmachung

Nuklearinformationsabkommen Österreich - Schweiz neu