Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 23/2000

kundgemacht 10.02.2000
23. Multilaterale Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
Multilaterale Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
Kundmachung BGBl. III Nr. 23/2000× zu ADR - Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 neu