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BGBl. III Nr. 30/2000

kundgemacht 24.02.2000
30. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1
Kundmachung BGBl. III Nr. 30/2000× zu ADR - Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 neu