Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 52/2000

kundgemacht 14.04.2000
52. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 52/2000× zu Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit (Italien)

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit (Italien) neu