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BGBl. III Nr. 52/2000

kundgemacht 14.04.2000 RIS↗
52. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachung BGBl. III Nr. 52/2000× zu Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit (Italien)