BGBl. III Nr. 69/2000
69. Verordnung: Kundmachung der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend Kundmachung der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Änderungen durch diese Kundmachung
Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
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Art. 1neu
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