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BGBl. III Nr. 69/2000

kundgemacht 26.04.2000
69. Verordnung: Kundmachung der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend Kundmachung der Vereinbarung über die Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger
Kundmachung BGBl. III Nr. 69/2000× zu Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger

Änderungen durch diese Kundmachung

Gestattung der Durchreise ausreisepflichtiger jugoslawischer Staatsangehöriger neu