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BGBl. III Nr. 99/2000

kundgemacht 08.06.2000
99. Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und Irland über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit
VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND IRLAND ÜBER DIE KOSTENERSTATTUNG IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
Kundmachung BGBl. III Nr. 99/2000× zu Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Irland)

Änderungen durch diese Kundmachung

Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Irland) neu