BGBl. I Nr. 122/2001
122. Bundesgesetz: Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates und Änderung des Wehrgesetzes 1990
Bundesgesetz, mit dem ein Nationaler Sicherheitsrat eingerichtet und das Wehrgesetz 1990 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung eines Rates für Auswärtige Angelegenheiten
aufgehoben
§ 6aufgehoben
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