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BGBl. I Nr. 141/2001

kundgemacht 11.12.2001
141. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000
Kundmachung BGBl. I Nr. 141/2001× zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000

Änderungen durch diese Kundmachung

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000 neu