BGBl. I Nr. 141/2001
141. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000
neu
Art. 1neu
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