BGBl. I Nr. 145/2001
145. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 6 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 6 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 6 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. Oktober 2001, G 10/01-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 19. November 2001, ausgesprochen, dass die Wortfolge “dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens fünf Millionen ECU beträgt” in Paragraph 6, Absatz eins, des Bundesvergabegesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997,, verfassungswidrig war.