Absatz 2,Anmerkung, Tritt mit 1. 7. 2001 in Kraft)
BGBl. I Nr. 55/2001
55. Bundesgesetz: Auslandseinsatzgesetz 2001 – AuslEG 2001
Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001 – AuslEG 2001)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
In- und Außerkrafttreten
Paragraph 11, (1) Anmerkung, Tritt mit 1. 7. 2001 in Kraft)
- Absatz 3,Anmerkung, Tritt mit 1. 7. 2001 in Kraft)
- Absatz 4,Anmerkung, Tritt mit 1. 7. 2001 in Kraft)
- Absatz 5,Vollziehungsmaßnahmen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an gesetzt werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgt. Außenwirksame Vollziehungsmaßnahmen dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten der durchzuführenden Gesetzesbestimmung in Kraft gesetzt werden.