BGBl. I Nr. 9/2001
9. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
neu
Art. 1neu
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