BGBl. I Nr. 9/2001
9. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1999 wird die Genehmigung erteilt.