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BGBl. II Nr. 123/2001

kundgemacht 09.03.2001
123. Verordnung: Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2001
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2001
Kundmachung BGBl. II Nr. 123/2001× zu Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2001

Änderungen durch diese Kundmachung

Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2001 neu